Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreativaufträge

1. Allgemeines

1.1    Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2    Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3    Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing ausdrücklich schriftlich zustimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Wird kein schriftlicher Vertrag formuliert, so gilt die entsprechende Auftragsbestätigung Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing als maßgeblich. Im Streitfall kann zur Beweisführung die Projektaufzeichnung von Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing herangezogen werden.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1    Jeder Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2    Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3    Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung.

2.4    Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing überträgt dem Auftraggeber für den jeweiligen Zweck und die Dauer der Zusammenarbeit die erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing. Weitergehende Nutzungsrechte können nachträglich erworben werden.

2.5    Die einfachen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

2.6    Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing zum Schadenersatz. Ohne Nachweis kann Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing 100% der vereinbarten, beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), üblichen Vergütung neben dieser als Schadenersatz verlangen.

2.7    Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3. Vergütung

3.1    Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kosten­pflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2    Werden Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

3.3    Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, um mehr als 4 Wochen, darf Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing den Auftrag nach Leistungsstand abrechnen.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1    Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt.

4.2    Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3    Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von Kosten.

4.4    Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahmen

5.1    Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung sofort rein netto nach Rechnungslegung zahlbar.

5.2    Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.

5.3    Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen (z. B. bei Einlagerung der restlichen Druckunterlagen) so ist die gesamte Vergütung bei Lieferung der ersten Teilmenge fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, oder erfordert er von Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Auslieferung.

5.4    Bei Zahlungsverzug verlangt Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing ab dem 8. Tag nach Zahlungsziel (es gilt das auf Rechnungen aufgedruckte Datum) Verzugszins von mind. 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., maximal jedoch 10%. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1    An Entwürfen und Reinzeichnungen in Form von Computerdaten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

6.3    Die Versendung von Arbeiten, Vorlagen oder Daten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers

7. Muster und Projekt­dokumentationen zum Zwecke der Eigenwerbung

7.1.    Die Agentur ist berechtigt, eine Projektdokumentation über eine präsen­tierte Arbeit oder ein abgeschlossen­es Projekt zu veröffentlichen. Diese kann in Form von Bildern, Bildüberblendungen, Filmen, Texten, Audio-Seqenzen und Grafiken erstellt werden.

7.2.    Die Projektdokumentation und die von der Agentur gefertigten Arbeiten darf die Agentur im Internet und in gedruckten Werken zu Zwecken der Eigenwerbung veröffentlichen.

7.3.    Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing 10 bis 20 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich.

7.4.    Grundsätzlich ist Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing berechtigt, Muster, gedruckte Abbildungen, Texte und Grafiken sowie Audio-Seqenzen, Bildüberblendungen und Filme zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und dabei auch den Namen und Schriftzug des Auftraggebers zu verwenden.

8. Gewährleistung

8.1    Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing verpflichtet sich, jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

8.2    Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

9. Haftung

9.1    Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

9.2    Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing kein Auswahlverschulden trifft. Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

9.3    Sofern Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtete sich, vor einer Inanspruchnahme Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

9.4    Der Auftraggeber stellt Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

9.5    Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Grafik, Bild und Gestaltung.

9.6    Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing.

9.7    Für die wettbewerbs- und kenn­zei­chen­recht­liche Zulässigkeit und Ein­tra­gungs­­fähigkeit der Arbeiten sowie für wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche zulässige Darstellung von Produkten, gestalterischen Darstellungen und textlichen Beschreibungen von Sachverhalten oder Produkteigenschaften, haftet der Auftraggeber.

10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

10.1    Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

10.2    Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

10.3    Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11. Unterlassungs und Geheimhaltungspflicht des Auftraggebers

11.1    Werden dem Auftraggeber Werbe- und Gestaltungsideen präsentiert, die nicht vom Auftraggeber ausgewertet und in Maßnahmen umgesetzt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber die Werbe- und Gestaltungsidee der Agentur oder einzelne Elemente dieser Idee auch später nicht zu verwenden und sie Dritten gegenüber geheim zu halten.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs durch die Agentur bleibt hiervon unberührt.

12.    Schlussbestimmungen

12.1    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort stets der Sitz von Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing.
12.2    Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übri­gen Bestimmungen nicht.
12.3    Es gilt im übrigen das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.4    Gerichtsstand ist Lübeck, sofern der Auftrag­geber Vollkaufmann ist. Volker Barczynski | Kommunikation & Marketing ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Vorträge

§ 1 Geltungsbereich

(1) Volker Barczynski erbringt seine Vertragsleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Form einer Dienstvereinbarung. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Volker Barczynski wirksam. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Volker Barczynski ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von Volker Barczynski sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht explizit als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote bleiben 2 Wochen (14 Tage) wirksam. Volker Barczynski ist grundsätzlich zum Empfang rechtsverbindlicher Erklärungen per E-Mail bereit, sofern keine andere Form(z. B. Schriftform) vereinbart wurde.

§ 3 Vertragsart, Leistungsumfang, Leistungserbringung

(1) Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
(2) Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
(3) Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form (2-facher Form). Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.
(4) Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.
(5) Unsere Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt. Ein etwaiger Schadensersatz ist ausgeschlossen. Diese Regeln gelten auch, wenn wir für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haften.
(6) Im Falle einer mangelbehafteten Leistung sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

§ 4 Änderungen des Leistungsumfanges

(1) Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform.

§ 5 Urheberrecht

(1) Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Unterlagen dürfen weder reproduziert, vervielfältigt, verarbeitet noch anderweitig genutzt werden.

§ 6 Referenzen

(1) Der Auftraggeber erteilt Volker Barczynski mit dem Auftrag das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise für die angebotenen Leistungen verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Unsere Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
(3) Verzugszinsen betragen 10 % per anno über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz (§247 BGB) der deutschen Bundesbank.

§ 8 Geheimhaltung

(1) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Volker Barczynski alle Informationen, Daten und Sondervereinbarungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages vertraulich zu behandeln und nicht ohne Einverständnis vonVolker Barczynski an Dritte weiterzuleiten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
(2) Volker Barczynski verpflichtet sich, die Daten und Informationen des Kunden vertraulich zu behandeln und nicht ohne Einverständnis des Kunden an Dritte weiterzuleiten.

§ 9 Datenverarbeitung

(1) Der Kunde erteilt ausdrücklich sein Einverständnis dazu, dass Volker Barczynski die von dem Kunden übermittelte Daten und Informationen elektronisch in maschinenlesbarer Form speichert und für die vorausgesetzten Geschäftszwecke maschinell/ elektronisch verarbeitet.

§ 10 Stornierungen

(1) Schriftlich bestätigte Termine für Seminare und Vorträge werden bis 4 Wochen vor der Veranstaltung mit 50 % der vereinbarten Tageshonorare/ Pauschale dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Absage bis 14 Tage vor der Veranstaltung werden dem Auftraggeber 100 % der vereinbarten Tageshonorare in Rechnung gestellt. Beratungen können bis zu 72 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert werden.
(2) Nimmt der Auftraggeber nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist nicht übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
(3) Im Falle eines Ausfalls des Seminars/ Vortrags/ Beratung des Trainers/ Beraters/ Vortragenden, durch Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Für das Seminar/ den Vortrag wird ein neuer Termin festgelegt.

§ 11 Salvatorische Klausel

(1) Durch eine unwirksame Bestimmung in diesen AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen und Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien bemühen sich um eine wirksame Regelung, die dem intendierten Ergebnis möglichst nahe kommt.

§ 12 Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort sind am Geschäftssitz von Volker Barczynski in 23909 Ratzeburg bzw. Amtsgericht in Lübeck.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Abweichend ausgehandelte Bestimmungen sind nur dann wirksam, wenn Sie schriftlich
vereinbart worden sind.

Ratzeburg, Juni 2015